Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für alle Kinder gezahlt die ihren ständigem Wohnsitz in Deutschland haben. Darüber hinaus nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine dieser Voraussetzungen liegt vor, wenn das „Kind“ bzw. der erwachsene Mensch sich aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist sich selbst zu unterhalten. D.h. der Mensch kann aus seinen Einkünften und seinem Vermögen nicht seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten.

Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse. Die für Sie zuständige Familienkasse und die Anträge finden Sie unter www.familienkasse.de

Ausführliche Informationen rund ums Kindergeld finden Sie im Merkblatt Kindergeld der Familienkasse

Der Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (BVKM) hat für erwachsene Menschen mit Behinderung ein spezielles Merkblatt herausgegeben. zum download

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